Definition: Enteignung (§ 242 Abs. 1 StGB)
4. April 2025
2 Kommentare
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Sly
15.11.2023, 15:25:57
Wenn hier nach der Definition von „Enteignung“ gefragt wird, ist es mE falsch auf den Willen des Täters („gewollte“) abzustellen.
Leo Lee
19.11.2023, 10:05:16
Hallo Sly, vielen Dank für den Hinweis! Wir haben in Klammern nun den
Vorsatzaspekt mit aufgenommen. Wir würden dich jedoch insofern um Verständnis bitten, als i.R.d. §
242 StGB„Enteignung“ eigentlich nicht zu trennen ist vom
Vorsatz. Hierzu kann ich i.Ü. die Lektüre von Fischer StGB 70. Auflage § 242 Rn. 33 empfehlen, wo auch von einer „Enteignung“ gesprochen wird :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo