Definition: Enteignung (§ 242 Abs. 1 StGB)

23. November 2024

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Definiere den Begriff „Enteignung(svorsatz)“:

Enteignung(svorsatz) bezeichnet die gewollte dauerhafte Verdrängung des Berechtigten (Eigentümers) aus seiner Sachherrschaftsposition.

Achtung: die Enteignung ist faktisch und nicht rechtlich gemeint!
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