Definition: Enteignung (§ 242 Abs. 1 StGB)
4. Juli 2025
2 Kommentare
4,8 ★ (6.946 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definiere den Begriff „Enteignungs(vorsatz)“:
Enteignungs(vorsatz) bezeichnet die gewollte dauerhafte Verdrängung des Berechtigten (Eigentümers) aus seiner Sachherrschaftsposition.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!