Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
Zerstören (§ 303 Abs. 1 StGB)
Definition: Zerstören (§ 303 Abs. 1 StGB)
16. Januar 2026
3 Kommentare
4,8 ★ (8.921 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definiere den Begriff „zerstören“ (§ 303 Abs. 1 StGB):
Eine Sache ist zerstört, wenn sie aufgrund der Einwirkung in ihrer Existenz vernichtet oder so wesentlich beschädigt ist, dass sie ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit völlig verloren hat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
phaisyle
21.1.2025, 16:16:59
Die Aufgaben, die über die Lückentexte und die Foxxy-KI zu lösen sind, sind wirklich super. Danke!
Linne Hempel
5.2.2025, 17:56:27
Hallo phaisyle, vielen Dank für dein Lob! Deine positive Rückmeldung motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team
lucas
13.11.2025, 15:43:15
Die Lückentext Funktion bei den Definitionen sollte abgeschafft werden, sie macht es einem viel zu einfach. Man kann mit einfachem Menschenverständnis die Aufgabe lösen ohne sich einen Satz nachhaltig zu merken.
