Jurafuchs

4,8(4.724 mal geöffnet in Jurafuchs)

Definition: Aussage (§ 153 StGB)

20. Juni 2026
5 Kommentare

Definition

Definiere den Begriff „Aussage“ (§ 153 StGB)?

Eine Aussage ist die mündliche Auskunft einer vernommenen (Beweis-)Person über eigene Wahrnehmungen oder Empfindungen innerhalb eines förmlichen Verfahrens.

Bloßes Schweigen ist nie eine Aussage iSd § 153 StGB. Die unbefugte Zeugnisverweigerung kann nur mit prozessualen Mitteln geahndet werden (vgl. § 70 StPO, § 390 ZPO).

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:Jurafuchs
FacebookTwitterLinkedInInstagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!