Definition: Aussage (§ 153 StGB)
Definiere den Begriff „Aussage“ (§ 153 StGB)?
Eine Aussage ist die Wissensmitteilung einer vernommenen Person (einschließlich ihrer Antworten auf bestimmte Fragen) über ihre Wahrnehmungen und Empfindungen.
Bloßes Schweigen ist nie eine Aussage iSd § 153 StGB. Die unbefugte Zeugnisverweigerung kann nur mit prozessualen Mitteln geahndet werden (vgl. § 70 StPO, § 390 ZPO).
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