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Definition: Aussage (§ 153 StGB)
20. Juni 2026
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Definition
Definiere den Begriff „Aussage“ (§ 153 StGB)?
Eine Aussage ist die mündliche Auskunft einer vernommenen (Beweis-)Person über eigene Wahrnehmungen oder Empfindungen innerhalb eines förmlichen Verfahrens.
Bloßes Schweigen ist nie eine Aussage iSd § 153 StGB. Die unbefugte Zeugnisverweigerung kann nur mit prozessualen Mitteln geahndet werden (vgl. § 70 StPO, § 390 ZPO).
Fundstellen
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