Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Computerbetrug (§ 263a StGB)
Programm, unrichtiges Gestalten (§ 263 Abs. 1 Var. 1 StGB)
Definition: Programm, unrichtiges Gestalten (§ 263 Abs. 1 Var. 1 StGB)
22. Februar 2025
2 Kommentare
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Wann liegt nach hM eine „unrichtige Gestaltung“ eines Programms vor (§ 263 Abs. 1 Var. 1 StGB)?
Unrichtig ist die Gestaltung des Programms nach hM, wenn der Datenverarbeitungsvorgang aufgrund der Gestaltung zu einem objektiv fehlerhaften Ergebnis gelangt.
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