Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Computerbetrug (§ 263a StGB)

Programm, unrichtiges Gestalten (§ 263 Abs. 1 Var. 1 StGB)

Definition: Programm, unrichtiges Gestalten (§ 263 Abs. 1 Var. 1 StGB)

4. Juni 2025

2 Kommentare

4,8(1.949 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wann liegt nach hM eine „unrichtige Gestaltung“ eines Programms vor (§ 263 Abs. 1 Var. 1 StGB)?

Unrichtig ist die Gestaltung des Programms nach hM, wenn der Datenverarbeitungsvorgang aufgrund der Gestaltung zu einem objektiv fehlerhaften Ergebnis gelangt.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Jonas22

Jonas22

28.12.2023, 10:08:56

Bei der Fundstelle ist ein Tippfehler enthalten.

LELEE

Leo Lee

30.12.2023, 20:05:54

Hallo Jonas22, vielen Dank für den Hinweis! Wir haben den Fehler nun korrigiert :). Einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht dir das Jurafuchsteam!


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