Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Computerbetrug (§ 263a StGB)
Programm, unrichtiges Gestalten (§ 263 Abs. 1 Var. 1 StGB)
Definition: Programm, unrichtiges Gestalten (§ 263 Abs. 1 Var. 1 StGB)
4. Juni 2025
2 Kommentare
4,8 ★ (1.949 mal geöffnet in Jurafuchs)
Wann liegt nach hM eine „unrichtige Gestaltung“ eines Programms vor (§ 263 Abs. 1 Var. 1 StGB)?
Unrichtig ist die Gestaltung des Programms nach hM, wenn der Datenverarbeitungsvorgang aufgrund der Gestaltung zu einem objektiv fehlerhaften Ergebnis gelangt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Jonas22
28.12.2023, 10:08:56
Bei der Fundstelle ist ein Tippfehler enthalten.
Leo Lee
30.12.2023, 20:05:54
Hallo Jonas22, vielen Dank für den Hinweis! Wir haben den Fehler nun korrigiert :). Einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht dir das Jurafuchsteam!