Definition: Leistung sicherungshalber (vor § 364 BGB)
13. Dezember 2025
4 Kommentare
4,7 ★ (2.254 mal geöffnet in Jurafuchs)
Was versteht man unter der „Leistung sicherungshalber“?
Bei der Leistungs sicherungshalber erbringt der Schuldner eine andere als die geschuldete Leistung verbunden mit der Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, dass der Gläubiger auf den sicherungshalber hingegebenen Gegenstand erst zurückgreifen darf, wenn dem Schuldner die Erfüllung endgültig nicht gelingt.
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Kathi
16.4.2025, 18:47:37
ist das der Oberbegriff zum Pfand bspw.?
MajorTom(as)
1.7.2025, 14:54:19
Ich hab die Bezeichnung als solche davor jetzt auch noch nie gehört (und hab jz auch nicht ernsthaft was dazu gefunden), aber mit Blick auf die Definition, denke ich auch "aus dem Bauch heraus", das meint einfach "Leistung eines Sicherungsmittels"? Falls nicht, haut gerne raus @[Jurafuchs](137809)
TH32
30.9.2025, 18:36:30
Ist dies irgendwo im Gesetz normiert?
Foxxy
30.9.2025, 18:36:35
Die Leistung
sicherungshalberist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Sie ist eine von der Rechtsprechung entwickelte Fallgruppe, insbesondere im Zusammenhang mit § 364 BGB (
Leistung an Erfüllungs statt und erfüllungshalber). Dabei wird eine andere als die ge
schuldete Leistung übergeben, die dem Gläubiger nur zur Sicherung dient, falls die eigentliche
Erfüllungausbleibt.
