Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Definitionen

Leistung sicherungshalber (vor § 364 BGB)

Definition: Leistung sicherungshalber (vor § 364 BGB)

20. Mai 2025

1 Kommentar

4,8(1.483 mal geöffnet in Jurafuchs)


Was versteht man unter der „Leistung sicherungshalber“?

Bei der Leistungs sicherungshalber erbringt der Schuldner eine andere als die geschuldete Leistung verbunden mit der Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, dass der Gläubiger auf den sicherungshalber hingegebenen Gegenstand erst zurückgreifen darf, wenn dem Schuldner die Erfüllung endgültig nicht gelingt.

Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community