4,9(1.820 mal geöffnet in Jurafuchs)

Definition: Gegenstand (§ 261 Abs. 1 StGB)

18. April 2026


Was versteht man unter dem Begriff „Gegenstand“ als taugliches Tatobjekt der Geldwäsche (§ 261 StGB)?

Das Merkmal Gegenstand i.S.d. Geldwäschetatbestands (§ 261 StGB) ist weit zu verstehen und umfasst jeden Vermögenswert.

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!