Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Subjektiver Tatbestand

Parallelwertung in der Laiensphäre (§ 15 StGB)

Definition: Parallelwertung in der Laiensphäre (§ 15 StGB)

17. Januar 2026

3 Kommentare

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Was versteht man unter der „Parallelwertung in der Laiensphäre“?

Normative Tatbestandsmerkmale sind auslegungsbedürftig und erfordern eine rechtliche Bewertung (z.B. „fremd“ in §§ 242ff. StGB). Damit ein juristischer Laie mit Vorsatz bezüglich eines solchen Tatbestandsmerkmals handelt, reicht es aus, dass er dessen sozialen Sinngehalt erkennt (natürliches Verständnis). Eine juristische Subsumtion ist nicht erforderlich.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

MajorTom(as)

MajorTom(as)

19.6.2025, 11:56:14

Falls jemand der Prüfungsstandort/ die Einordnung interessiert: (Mir persönlich hilft das) Um zu dieser Bewertung als "Problemlösung" zu kommen, ist es in der Klausur sinnvoll, zunächst die Prämisse aufzustellen: Prämisse: Vorsatz erfordert neben der Erfassung der zugrundeliegenden Tatsachen bei normativen

Tatbestand

smerkmalen auch die Kenntnis des juristischen Sinngehaltes des Merkmals und die darauf basierende Bewertung der das normative Merkmal ausfüllenden tatsächlichen Umstände. Folglich: Problem bei Nicht-Juristen Problemlösung: Konstrukt der "

Parallelwertung in der Laiensphäre

" 1) Was ist die

Parallelwertung in der Laiensphäre

? (Herunterbrechen des juristischen Konstrukts) 2) Hat die Täterin diese erfasst? Ja --> Unbeachtlicher Subsumtionsirrtum Nein -->

Tatbestandsirrtum

, Vorsatz entfällt gem. § 16 I StGB Viel Erfolg beim Lernen!


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