Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Subjektiver Tatbestand
Parallelwertung in der Laiensphäre (§ 15 StGB)
Definition: Parallelwertung in der Laiensphäre (§ 15 StGB)
22. Februar 2025
2 Kommentare
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Was versteht man unter der „Parallelwertung in der Laiensphäre“?
Normative Tatbestandsmerkmale sind auslegungsbedürftig und erfordern eine rechtliche Bewertung (z.B. „fremd“ in §§ 242ff. StGB). Damit ein juristischer Laie mit Vorsatz bezüglich eines solchen Tatbestandsmerkmals handelt, reicht es aus, dass er dessen sozialen Sinngehalt erkennt (natürliches Verständnis). Eine juristische Subsumtion ist nicht erforderlich.
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