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Definition: Täuschung (§ 263 Abs. 1 StGB)
17. April 2026
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Definiere den Begriff „Täuschung“ (§ 263 Abs. 1 StGB):
Täuschung ist die ausdrückliche oder konkludente intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen mit dem Ziel bewusster Irreführung.
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