Definition: Behaupten (§ 186 StGB)

19. April 2025

1 Kommentar

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Definiere den Begriff „behaupten“ (§ 186 StGB):

Behaupten ist das Hinstellen einer Tatsache als wahr.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

JUDI

judith

10.12.2024, 12:29:31

Die Definition wirkt sprachlich ungeschliffen und wenig präzise.


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