Definition: Behaupten (§ 186 StGB)
19. April 2025
1 Kommentar
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Definiere den Begriff „behaupten“ (§ 186 StGB):
Behaupten ist das Hinstellen einer Tatsache als wahr.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
JUDI
judith
10.12.2024, 12:29:31
Die Definition wirkt sprachlich ungeschliffen und wenig präzise.
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