Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Computerbetrug (§ 263a StGB)

Datenverarbeitungsvorgang, Beeinflussung eines (§ 263a Abs. 1 StGB)

Definition: Datenverarbeitungsvorgang, Beeinflussung eines (§ 263a Abs. 1 StGB)

19. Juli 2025

4,8(2.388 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wann hat das Handeln des Täters den Datenverarbeitungsvorgang „beeinflusst“ (§ 263a Abs. 1 StGB)?

Eine Beeinflussung eines Datenverarbeitungsvorgangs liegt vor, wenn das Handeln des Täters zumindest mitursächlich für das Ergebnis ist. Zudem muss das beeinflusste Ergebnis Vermögensrelevanz haben, d.h. eine unmittelbare Vermögensminderung eintreten.

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen
Jurafuchs
Kostenlos registrieren und BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.-Wissen in 5min testen
Löse 5 Sachverhalte wie diesen und teste mit Jurafuchs Dein Wissen zu BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Du hast Dich bereits bei Jurafuchs registriert? Hier einloggen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen