Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB
Verlust des Sprechvermögens (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
4,7 ★ (4.171 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definition: Verlust des Sprechvermögens (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
18. April 2026
3 Kommentare
Was versteht man unter dem „Verlust des Sprechvermögens“ (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?
Der Verlust des Sprechvermögens (Stummheit) ist der Verlust der Fähigkeit zu artikuliertem Reden.
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
