Jurafuchs

4,7(7.202 mal geöffnet in Jurafuchs)

Definition: Höchstpersönlichkeit

23. Juni 2026
2 Kommentare

Definition

Was versteht man unter der „Höchstpersönlichkeit“ der letztwilligen Verfügung?

Der Grundsatz der formellen Höchstpersönlichkeit besagt, dass der Erblasser sein Testament persönlich errichten muss. Jede Form der Stellvertretung ist daher ausgeschlossen. Nach dem Grundsatz der materiellen Höchstpersönlichkeit muss der Erblasser zudem auch den wesentlichen Inhalt des Testaments selbst bestimmen. Das Verbot der Drittbestimmung verbietet daher, dass der Erblasser einem Dritten die Bestimmung über die Gültigkeit der Verfügung oder die Person des Bedachten überträgt.

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:Jurafuchs
FacebookTwitterLinkedInInstagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community