Definition: Höchstpersönlichkeit


Was versteht man unter der „Höchstpersönlichkeit“ der letztwilligen Verfügung?

Der Grundsatz der formellen Höchstpersönlichkeit besagt, dass der Erblasser sein Testament persönlich errichten muss. Jede Form der Stellvertretung ist daher ausgeschossen. Nach dem Grundsatz der materiellen Höchstpersönlichkeit muss der Erblasser zudem auch den wesentlichen Inhalt des Testaments selbst bestimmen. Das Verbot der Drittbestimmung verbietet daher, dass der Erblasser einem Dritten die Bestimmung über die Gültigkeit der Verfügung oder die Person des bedachten überträgt.

Dein digitaler Tutor für Jura

7 Tage kostenlos* ausprobieren

* Nach dem Probeabo ab 7,99€ /Monat (weitere Infos). Ich akzeptiere die AGB und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Jurafuchs kostenlos testen


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura

7 Tage kostenlos* ausprobieren

* Nach dem Probeabo ab 7,99€ /Monat (weitere Infos). Ich akzeptiere die AGB und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.