Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)
Dienst- oder Geschäftsräume (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Definition: Dienst- oder Geschäftsräume (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
16. April 2025
2 Kommentare
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Was versteht man unter einem „Dienst- oder Geschäftsraum“ (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?
Dienst- oder Geschäftsräume sind Teile eines Gebäudes, die einem speziellen Zweck, nämlich dem Aufenthalt von Menschen während der Arbeitszeit bzw. zur Vornahme beruflicher oder sonstiger geschäftlicher Tätigkeit dienen.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Leniii
30.10.2021, 19:16:29
Leider ist die Wahl der Aufgabenart mE hier äußerst ungut. Es werden Definitionen an Definitionen gereiht, und aus dem jeweils recht langen Lückentext nimmt man kaum etwas mit, von einer sauberen Abgrenzung der Fälle ganz zu schweigen. Vielleicht kann man das Ganze etwas abwechslungsreicher und „knackiger“ gestalten, sodass die wichtigen Stichworte hängen bleiben?

Marilena
30.10.2021, 19:56:00
Hi, vielen Dank für Deinen Kommentar und Verbesserungsvorschlag. Du hast recht, bisher sind hier lediglich Definitionen aneinandergereiht. Unsere Aufgabenerstellerinnen und -ersteller sind aber schon dabei, die §§ 243, 244 StGB um etliche Fälle und andere Aufgaben wie multiple choice-Fragen zu erweitern. Bis dahin bitten wir Dich noch um ein kleines bisschen Geduld. Liebe Grüße für das Jurafuchs-Team Marilena