Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Der Kaufmannsbegriff
Landwirtschaftliches Unternehmen (§ 3 Abs. 1 HGB)
Definition: Landwirtschaftliches Unternehmen (§ 3 Abs. 1 HGB)
Definiere den Begriff „landwirtschaftliches Unternehmen“ (§ 3 Abs. 1 HGB):
Ein landwirtschaftliches Unternehmen (§ 3 Abs. 2 HGB) dient der Gewinnung und Verwertung organischer Rohstoffe durch Bearbeitung und Ausnutzung von Grund und Boden, einschließlich der mit der Bodennutzung verbundenen Tierhaltung.
Fundstellen
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