Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Der Kaufmannsbegriff
Landwirtschaftliches Unternehmen (§ 3 Abs. 1 HGB)
Definition: Landwirtschaftliches Unternehmen (§ 3 Abs. 1 HGB)
1. Juli 2025
2 Kommentare
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Definiere den Begriff „landwirtschaftliches Unternehmen“ (§ 3 Abs. 1 HGB):
Ein landwirtschaftliches Unternehmen (§ 3 Abs. 2 HGB) dient der Gewinnung und Verwertung organischer Rohstoffe durch Bearbeitung und Ausnutzung von Grund und Boden, einschließlich der mit der Bodennutzung verbundenen Tierhaltung.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Johannes Nebe
8.4.2024, 14:59:55
Die Verweise auf § 3 I HGB für die Frage und auf § 3 II HGB in der Antwort sind nicht besonders präzise oder hilfreich.
tigan
25.4.2025, 10:14:48
Landwirtschaft ist in § 585 Abs. 1 S. 2 BGB legaldefiniert. Ich finde es wesentlich einfacher mir nur zu merken wo die Definition steht, als die gesamte Definition auswendig zu lernen. Ich hatte diese Anmerkung beim Durcharbeiten der Aufgaben irgendwo gesehen, aber weiß nicht mehr wo. Da hier bei der Definition der Hinweis nicht steht, greife ich diesen hier nochmal auf.