Zivilrechtliche Nebengebiete

Handelsrecht

Der Kaufmannsbegriff

Landwirtschaftliches Unternehmen (§ 3 Abs. 1 HGB)

Definition: Landwirtschaftliches Unternehmen (§ 3 Abs. 1 HGB)

21. Dezember 2024

4,8(2.686 mal geöffnet in Jurafuchs)


Definiere den Begriff „landwirtschaftliches Unternehmen“ (§ 3 Abs. 1 HGB):

Ein landwirtschaftliches Unternehmen (§ 3 Abs. 2 HGB) dient der Gewinnung und Verwertung organischer Rohstoffe durch Bearbeitung und Ausnutzung von Grund und Boden, einschließlich der mit der Bodennutzung verbundenen Tierhaltung.

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen