Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Zulässigkeit der Revision
Revisionseinslegung (§ 341 StPO)
Definition: Revisionseinslegung (§ 341 StPO)
Was versteht man unter der „Revisionseinlegung“ (§ 341 StPO)?
Revisionseinlegung ist jede Erklärung, die den Anfechtungswillen des Beschwerdeführers erkennen lässt.
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