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Definition: Revisionseinslegung (§ 341 StPO)
2. Juni 2026
2 Kommentare
Definition
Was versteht man unter der „Revisionseinlegung“ (§ 341 StPO)?
Revisionseinlegung ist jede Erklärung, die den Anfechtungswillen des Beschwerdeführers erkennen lässt.
Fundstellen
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