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Definition: Revisionseinslegung (§ 341 StPO)

18. April 2026

2 Kommentare


Was versteht man unter der „Revisionseinlegung“ (§ 341 StPO)?

Revisionseinlegung ist jede Erklärung, die den Anfechtungswillen des Beschwerdeführers erkennen lässt.

Nutze den Kommentar. Diese Definition findet sich 1:1 so im Meyer-Goßner/Schmitt.
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