Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)
Qualifikation des Bandendiebstahls (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Definition: Qualifikation des Bandendiebstahls (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
19. April 2025
3 Kommentare
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Warum wird der Bandendiebstahl schwerer bestraft als der einfache Diebstahl (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?
Seine straferschwerende Gefährlichkeit enthält der Bandendiebstahl daraus, dass sich Personen über eine gelegentliche Tatbeteiligung hinaus mit der gegenseitigen Verpflichtung zur Begehung einer noch unbestimmten Zahl von Raub- oder Diebstahlstaten verbunden haben. Hinsichtlich des Bandenbegriffs ist umstritten, welche Mindestzahl von Personen sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden haben muss. Die Rspr. verlangt einen Zusammenschluss von mindestens drei Personen. Hieraus ergibt sich eine höhere Gefährlichkeit und kriminelle Energie
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Niklas3461
3.4.2025, 16:12:33
Hier wird eine Antwort als Falsch makiert, weil die Definition einer Bande nicht enthalten war. Nach dieser wurde aber gar nicht gefragt....