Definition: Qualifikation des Bandendiebstahls (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

4. Juni 2025

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Warum wird der Bandendiebstahl schwerer bestraft als der einfache Diebstahl (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?

Der Bandendiebstahl ist besonders gefährlich und deshalb strafwürdiger, weil sich die Täter nicht nur gelegentlich zur Tatbegehung zusammen tun, sondern sich sogar gegenseitig dazu verpflichten, eine noch unbestimmte Zahl von Raub- oder Diebstahlstaten zu begehen.

Es ist umstritten, welche Mindestzahl von Personen sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden haben muss, damit eine Bande vorliegt. Die Rspr. verlangt einen Zusammenschluss von mindestens drei Personen.
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