Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)
Qualifikation des Bandendiebstahls (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
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Definition: Qualifikation des Bandendiebstahls (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
17. April 2026
7 Kommentare
Warum wird der Bandendiebstahl schwerer bestraft als der einfache Diebstahl (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?
Der Bandendiebstahl ist besonders gefährlich und deshalb strafwürdiger, weil sich die Täter nicht nur gelegentlich zur Tatbegehung zusammen tun, sondern sich sogar gegenseitig dazu verpflichten, eine noch unbestimmte Zahl von Raub- oder Diebstahlstaten zu begehen.
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