Definition: Behaupten (§ 164 Abs. 2 StGB)
Definiere den Begriff „Behaupten“ (§ 164 Abs. 2 StGB)?
Behaupten heißt, eine Tatsache als nach eigener Überzeugung wahr hinstellen, selbst wenn man sie nur von dritter Seite erfahren hat.
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