Strafrecht
BT 8: Ausssagedelikte
Ausspähen von Daten, § 202a StGB
Gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert (§ 202a Abs. 1 StGB)
Definition: Gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert (§ 202a Abs. 1 StGB)
19. April 2025
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