Definition: Form-Kaufmann (§ 6 HGB)
5. März 2026
5 Kommentare
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Was versteht man unter einem „Form-Kaufmann“ (§ 6 HGB)?
Vorschriften, die den Kaufmann betreffen, finden auch auf Handelsgesellschaften Anwendung (§ 6 Abs. 1 HGB). Personengesellschaften sind Handelsgesellschaften, wenn sie auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet sind (§ 1 Abs. 2 HGB). Für die OHG und die KG ist dies Entstehungsvoraussetzung (§ 105 Abs. 1, § 161 Abs. 1 HGB). Sie sind daher immer Handelsgesellschaften. Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG und die KGaA gelten kraft gesetzlicher Bestimmungen aufgrund ihrer Rechtsform als Handelsgesellschaften (§ 13 Abs. 3 GmbHG, § 3 Abs. 1 AktG, § 278 Abs. 3 AktG) ("Form-Kaufmann").
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Wysiati
1.3.2025, 10:55:20
Personengesellschaften sind aber keine Form-Kaufmänner, oder? Nur die in Abs. 2 genannten, die kraft Rechts
form Kaufmannsind.
fgfhfh8484
13.3.2025, 10:20:29
s hab ich mich auch gefragt
okalinkk
22.3.2025, 11:56:53
@[Wysiati](262458) @[fgfhfh8484](280390) Genau, Personengesellschaften sind zwar keine Form - Kaufmänner, aber sie sind dennoch Kaufmann nach
6 HGB, wenn sie auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet sind.
6 HGBim Gesamten regelt nicht nur “Form Kaufleute”, sondern die
Formkaufleutesind ein Teil der Kaufleute, die
6 HGBerfasst.
Daher ist es ungenau, den
6 HGBals “
Form Kaufmann” zu betiteln.
