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Definition: Form-Kaufmann (§ 6 HGB)

19. April 2026

5 Kommentare


Was versteht man unter einem „Form-Kaufmann“ (§ 6 HGB)?

Vorschriften, die den Kaufmann betreffen, finden auch auf Handelsgesellschaften Anwendung (§ 6 Abs. 1 HGB). Personengesellschaften sind Handelsgesellschaften, wenn sie auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet sind (§ 1 Abs. 2 HGB). Für die OHG und die KG ist dies Entstehungsvoraussetzung (§ 105 Abs. 1, § 161 Abs. 1 HGB). Sie sind daher immer Handelsgesellschaften. Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG und die KGaA gelten kraft gesetzlicher Bestimmungen aufgrund ihrer Rechtsform als Handelsgesellschaften (§ 13 Abs. 3 GmbHG, § 3 Abs. 1 AktG, § 278 Abs. 3 AktG) ("Form-Kaufmann").

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

N€olib€ral

N€olib€ral

18.6.2021, 14:43:20

Tolles neues Format 😊

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

18.6.2021, 14:51:14

:) vielen Dank!

WY

Wysiati

1.3.2025, 10:55:20

Personengesellschaften sind aber keine Form-Kaufmänner, oder? Nur die in Abs. 2 genannten, die kraft Rechtsform Kaufmann sind.

FGF

fgfhfh8484

13.3.2025, 10:20:29

Das hab ich mich auch gefragt

OKA

okalinkk

22.3.2025, 11:56:53

@[Wysiati](262458) @[fgfhfh8484](280390) Genau, Personengesellschaften sind zwar keine Form - Kaufmänner, aber sie sind dennoch Kaufmann nach

6 HGB

, wenn sie auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet sind.

6 HGB

im Gesamten regelt nicht nur “Form Kaufleute”, sondern die Formkaufleute sind ein Teil der Kaufleute, die

6 HGB

erfasst. Daher ist es ungenau, den

6 HGB

als “Form Kaufmann” zu betiteln.