Strafrecht
BT 8: Ausssagedelikte
Beleidigung, § 185 StGB
Kollektivbezeichnung – Kollektivbeleidigung (§ 185 StGB)
Definition: Kollektivbezeichnung – Kollektivbeleidigung (§ 185 StGB)
Was ist eine „Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung“ (§ 185 StGB)?
Sie richtet sich unter einer Kollektivbezeichnung gegen jeden einzelnen Angehörigen einer Personenmehrheit, wenn diese so aus der Allgemeinheit hervortritt, dass der Kreis der betroffenen Personen klar umgrenzt und die Zuordnung des einzelnen zweifelsfrei ist.
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