Strafrecht
BT 8: Ausssagedelikte
Beleidigung, § 185 StGB
Kollektivbezeichnung – Kollektivbeleidigung (§ 185 StGB)
Definition: Kollektivbezeichnung – Kollektivbeleidigung (§ 185 StGB)
25. Januar 2026
7 Kommentare
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Was ist eine „Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung“ (§ 185 StGB)?
Sie richtet sich unter einer Kollektivbezeichnung gegen jeden einzelnen Angehörigen einer Personenmehrheit, wenn diese so aus der Allgemeinheit hervortritt, dass der Kreis der betroffenen Personen klar umgrenzt und die Zuordnung des einzelnen zweifelsfrei ist.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Konrad1522
30.1.2025, 12:40:14
kim.
11.2.2025, 12:54:10
Mögliche
Beispiele: Die Beleidigung eines oder aller Mitglieder eines Vereinsvorstandes, der bayerischen Staatsminister*innen, der Mitglieder der Landtagsfraktion Y, der Lehrkräfte der Schule X oder der Bewohner*innen einer WG.
DeliktusMaximus
5.10.2025, 19:01:01
Fallen auch rassistische Beleidigungen oder "ACAB" darunter?
Jakob
25.11.2025, 21:25:55
leofuchs
5.1.2026, 17:08:28
Die Beleidigung muss so erfolgen, dass die betroffenen Personengruppe klar abgrenzbar und hinreichend überschaubar ist. Vergleich BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 1 BvR 257/14. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-036.html
