Strafrecht

BT 8: Ausssagedelikte

Beleidigung, § 185 StGB

Kollektivbezeichnung – Kollektivbeleidigung (§ 185 StGB)

Definition: Kollektivbezeichnung – Kollektivbeleidigung (§ 185 StGB)

3. Juni 2025

4 Kommentare

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Was ist eine „Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung“ (§ 185 StGB)?

Sie richtet sich unter einer Kollektivbezeichnung gegen jeden einzelnen Angehörigen einer Personenmehrheit, wenn diese so aus der Allgemeinheit hervortritt, dass der Kreis der betroffenen Personen klar umgrenzt und die Zuordnung des einzelnen zweifelsfrei ist.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

KO

Konrad1522

30.1.2025, 12:40:14

Hier wären Beispiele hilfreich :)

KI

kim.

11.2.2025, 12:54:10

Mögliche Beispiele: Die Beleidigung eines oder aller Mitglieder eines Vereinsvorstandes, der bayerischen Staatsminister*innen, der Mitglieder der Landtagsfraktion Y, der Lehrkräfte der Schule X oder der Bewohner*innen einer WG.


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