Strafrecht

BT 8: Ausssagedelikte

Beleidigung, § 185 StGB

Kollektivbezeichnung – Kollektivbeleidigung (§ 185 StGB)

Definition: Kollektivbezeichnung – Kollektivbeleidigung (§ 185 StGB)

25. Januar 2026

7 Kommentare

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Was ist eine „Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung“ (§ 185 StGB)?

Sie richtet sich unter einer Kollektivbezeichnung gegen jeden einzelnen Angehörigen einer Personenmehrheit, wenn diese so aus der Allgemeinheit hervortritt, dass der Kreis der betroffenen Personen klar umgrenzt und die Zuordnung des einzelnen zweifelsfrei ist.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

KO

Konrad1522

30.1.2025, 12:40:14

Hier wären

Beispiele

hilfreich :)

KI

kim.

11.2.2025, 12:54:10

Mögliche

Beispiele

: Die Beleidigung eines oder aller Mitglieder eines Vereinsvorstandes, der bayerischen Staatsminister*innen, der Mitglieder der Landtagsfraktion Y, der Lehrkräfte der Schule X oder der Bewohner*innen einer WG.

DeliktusMaximus

DeliktusMaximus

5.10.2025, 19:01:01

Fallen auch rassistische Beleidigungen oder "ACAB" darunter?

Jakob

Jakob

25.11.2025, 21:25:55

@[Foxxy](180364) Kannst du die

Beispiele

bestätigen und auf die Fragen antworten? :)

LEOFUC

leofuchs

5.1.2026, 17:08:28

Die Beleidigung muss so erfolgen, dass die betroffenen Personengruppe klar abgrenzbar und hinreichend überschaubar ist. Vergleich BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 1 BvR 257/14. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-036.html


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