Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Betrug (§ 263 StGB)
Vermögensbegriff, wirtschaftlicher (§ 253 StGB / § 263 StGB)
Definition: Vermögensbegriff, wirtschaftlicher (§ 253 StGB / § 263 StGB)
Was versteht man unter dem „wirtschaftlichen Vermögensbegriff“ (§ 253 StGB / § 263 StGB)?
Nach dem wirtschaftlichen Vermögensbegriff gehören zum Vermögen alle wirtschaftlich wertvollen (geldwerten) Güter einer Person.
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