Definition: Absetzen (§ 259 Abs. 1 StGB)

3. Juni 2025

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Definiere den Begriff „Absetzen“ (§ 259 Abs. 1 StGB):

Der Täter setzt eine Sache ab, wenn er durch selbstständige Unterstützung des Vortäters in dessen Interesse die Sache wirtschaftlich verwertet.

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