Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Haftung bei Übertragung eines kaufmännischen Unternehmens
Firmenfortführung (§ 25 Abs. 1 HGB)
Definition: Firmenfortführung (§ 25 Abs. 1 HGB)
Definiere den Begriff „Firmenfortführung“ (§ 25 Abs. 1 HGB):
Firmenfortführung liegt vor, wenn der Erwerber den Kern und die prägenden Zusätze übernimmt, sodass der Rechtsverkehr die neue Firma mit der alten identifiziert.
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