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Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch
Beeinträchtigung, wesentlich (§ 906 BGB)
Definition: Beeinträchtigung, wesentlich (§ 906 BGB)
19. Dezember 2025
12 Kommentare
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Was versteht man unter einer „wesentlichen“ Beeinträchtigung (§ 906 BGB)?
Die Beeinträchtigung ist wesentlich, wenn sie auch unter Würdigung öffentlicher und privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten ist. Dies ist anhand des Empfindens eines verständigen Durchschnittsmenschen zu ermitteln.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Raphaeljura
14.2.2024, 10:32:37
Also von einer Gesamtwuerdigung (
Paragraph 906 BGB) hinsichtlich einer wesentlichen Beeintraechtigung steht im Gesetz nichts. Wo habt ihr das den her? Im Prinzip geht es nur um den Grenzwert. Oder meint ihr wegen der Formulierung, "in der Regel"?
Timurso
14.2.2024, 11:38:37
Wie du bereits richtig vermutest, hat der Grenzwert aufgrund der Formulierung "in der Regel" lediglich Indizwirkung. Ob diese im konkreten Fall aufrechterhalten oder eine Abweichung gemacht wird, muss dann wiederum durch Gesamtwürdigung festgestellt werden.
Der BGBoss
20.9.2025, 00:53:18
Warum ist tragbar hier nicht akzeptabel? Verändert für mich den Satzsinn nicht, ob etwas dem Anspruchsgläubiger nicht zumutbar als Belastung ist oder ob diese nicht tragbar ist.
Foxxy
20.9.2025, 00:53:22
"Tragbar" und "zuzumuten" klingen zwar ähnlich, haben aber im juristischen Kontext unterschiedliche Bedeutungen. §
906 BGBstellt auf die Zumutbarkeit ab, also darauf, ob die Beeinträchtigung nach objektiven Maßstäben für einen verständigen Durchschnittsmenschen noch hinnehmbar ist. "Tragbar" ist dagegen eher ein subjektiver Begriff und meint, was jemand persönlich noch erträgt. Für die rechtliche Prüfung kommt es aber auf die objektive Zumutbarkeit an, nicht auf die individuelle Belastungsgrenze.
Tim Gottschalk
20.9.2025, 10:18:27
Hallo @[Der
BGBoss](69928), ob ich Foxxy bei der Unterschiedlichkeit zwischen "tragbar" und "zumutbar" folgen würde, weiß ich nicht. Ich würde aber bereits deswegen den Begriff "zumutbar" benutzen, weil das der etablierte Begriff für derartige Abwägungen ist und auch im Gesetz häufig und auch in §
906 BGB(wenn auch in anderem Zusammenhang) benutzt wird. Liebe Grüße Tim - für das Jurafuchs-Team
Der BGBoss
20.9.2025, 11:40:10
Danke für den Hinweis und dann auch noch so zügig am Samstag @[Tim Gottschalk](287974)! Schönes Wochenende dir!
