Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Verwerflicher Vertrauensbruch (§ 211 Abs. 2 StGB)
Definition: Verwerflicher Vertrauensbruch (§ 211 Abs. 2 StGB)
22. Februar 2025
4 Kommentare
4,7 ★ (4.061 mal geöffnet in Jurafuchs)
Was versteht man unter „verwerflicher Vertrauensbruch“ (§ 211 Abs. 2 StGB)?
Die wohl h.L. in der Literatur fordert für eine heimtückische Tötung einen besonders verwerflichen Vertrauensbruch, der in der Ausnutzung eines zwischen Täter und Opfer bestehenden Vertrauensverhältnisses zu sehen ist. Der Begriff des Vertrauensverhältnisses dürfe dabei weder mit schlichter Arglosigkeit gleichgesetzt werden noch auf lediglich institutionalisierte Vertrauensbeziehungen familiärer oder freundschaftlicher Art begrenzt werden. Leitgedanke soll vielmehr der Missbrauch sozial-positiver Verhaltensmuster sein.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!