Zivilrechtliche Nebengebiete

Handelsrecht

Der Kaufmannsbegriff

Kaufmännische Einrichtung (§ 1 Abs. 2 HGB)

Definition: Kaufmännische Einrichtung (§ 1 Abs. 2 HGB)

22. Februar 2025

2 Kommentare

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Definiere den Begriff „kaufmännische Einrichtung“ (§ 1 Abs. 2 HGB):

Kaufmännische Einrichtungen sind solche, die nötig sind, um ein kaufmännisches Unternehmen ordnungsgemäß zu führen. Maßgeblich ist das Gesamtbild des Betriebs. Liegt ein Gewerbe vor, wird dieses Erfordernis vermutet (§ 1 Abs. 2 HGB).

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

BRSA

BrSa

3.5.2024, 12:41:30

In dieser Definition fände ich Beispiele wichtig :)

NF

NF

9.1.2025, 17:56:27

Vielleicht fehlt mir noch die entsprechende Vorstellung, aber ich finde die Definition hat was von einem Zirkelschluss. Eine

kaufmännische Einrichtung

ist eine Einrichtung, die notwendig ist, einen kaufmännischen Betrieb zu führen. DANKE!


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