Definition: Verbergen (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

23. November 2024

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Definiere den Begriff „Verbergen“ (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?

Das Verbergen umschreibt Tätigkeiten wie das Verstecken und Verlegen, die den Zugriff auf den Gegenstand erschweren.

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