Definition: Verbergen (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Verbergen“ (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?
Das Verbergen umschreibt Tätigkeiten wie das Verstecken und Verlegen, die den Zugriff auf den Gegenstand erschweren.
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