Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Computerbetrug (§ 263a StGB)
Daten, unrichtig (§ 263a Abs. 1 Alt. 2 StGB)
Definition: Daten, unrichtig (§ 263a Abs. 1 Alt. 2 StGB)
22. Februar 2025
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Wann sind Daten „unrichtig“ (§ 263a Abs. 1 Alt. 2 StGB)?
Daten sind unrichtig, wenn der durch sie vermittelte Informationsgehalt in der Wirklichkeit keine Entsprechung hat.
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