Definition: Versicherung an Eides statt (§ 156 StGB)

14. Juli 2025

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Definiere den Begriff „Versicherung an Eides statt“ (§ 156 StGB):

Die Versicherung an Eides statt stellt eine selbstständige und im Verhältnis zum Eid schwächere Form der mündlichen oder schriftlichen Bekräftigung eigener Angaben dar.

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