Strafrecht
BT 8: Ausssagedelikte
Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB
Versicherung an Eides statt (§ 156 StGB)
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Definition: Versicherung an Eides statt (§ 156 StGB)
17. April 2026
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Definiere den Begriff „Versicherung an Eides statt“ (§ 156 StGB):
Die Versicherung an Eides statt stellt eine selbstständige und im Verhältnis zum Eid schwächere Form der mündlichen oder schriftlichen Bekräftigung eigener Angaben dar.
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