Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
Individuelles Hausrecht (§ 123 Abs. 1 StGB)
Definition: Individuelles Hausrecht (§ 123 Abs. 1 StGB)
22. Februar 2025
2 Kommentare
4,8 ★ (2.286 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definiere den Begriff „individuelles Hausrecht“ (§ 123 Abs. 1 StGB):
Das individuelle Hausrecht umfasst die Gesamtheit der rechtlichen Befugnisse, über den Verbleib anderer Personen, innerhalb der dem Herrschaftsbereich einer Person zugeordneten, geschützten räumlichen Bereich, tatsächlich frei zu bestimmen.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!