Strafrecht
BT 8: Ausssagedelikte
Falsche Verdächtigung, § 164 StGB
Behauptung tatsächlicher Art (§ 164 StGB)
Definition: Behauptung tatsächlicher Art (§ 164 StGB)
Was versteht man unter einer Behauptung „tatsächlicher Art“ (§ 164 Abs. 2 StGB)?
Die Behauptung ist tatsächlicher Art, wenn der Täter eine Tatsache behauptet. Eine Tatsache ist etwas Geschehenes oder Bestehendes, das in die Wirklichkeit getreten und daher dem Beweis zugänglich ist
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!