Definition: Schwören, falsch (§ 154 Abs. 1 StGB)
19. April 2025
3 Kommentare
4,7 ★ (1.805 mal geöffnet in Jurafuchs)
Was versteht man unter „falsch schwören“ (§ 154 Abs. 1 StGB)?
Das „falsch schwören“ setzt eine „falsche Aussage“ im Sinne des § 153 StGB voraus. Diese Falschaussage muss der Täter beschwören.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

FW
4.2.2025, 17:03:58
Irgendwie doppelt gemoppelt oder? Muss ich wirklich das Schwören definieren?