Definition: Schwören, falsch (§ 154 Abs. 1 StGB)
5. März 2026
4 Kommentare
4,7 ★ (2.969 mal geöffnet in Jurafuchs)
Was versteht man unter „falsch schwören“ (§ 154 Abs. 1 StGB)?
Das „falsch schwören“ setzt eine „falsche Aussage“ im Sinne des § 153 StGB voraus. Diese Falschaussage muss der Täter beschwören.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
FW
4.2.2025, 17:03:58
benjaminmeister
10.7.2025, 19:26:47
Na
ja, so ganz unnötig ist die Aufgabe hier nicht,
da"falsch schwören" in § 154 schon etwas missverständlich ist und sich auch
darauf beziehen könnte,
dass man den Schwur "falsch" macht.
Das kann zwar offensichtlich nicht gemeint sein, aber den Hinweis auf den komischen Wortlaut finde ich schon richtig.
