Definition: Konzentrationsmaxime
19. Juli 2025
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Was versteht man unter dem Begriff der „Konzentrationsmaxime“?
Nach der Konzentrationsmaxime soll die gesamte Hauptverhandlung möglichst in einem Zug und straff durchgeführt werden.
Die Maxime gilt nur für die Hauptverhandlung. Sie soll dem Gericht zu einem unvermittelten Eindruck von den urteilsbildenden Faktoren verhelfen. Je länger die Pause zwischen Verhandlungen, desto größer ist die Gefahr, dass die Erinnerungen des Gerichts verschwimmen und dieses die Entscheidung unzulässigerweise aus den Akten und nicht mehr aus der eigenen Erinnerung zieht. Die Hauptverhandlung darf deshalb nur innerhalb bestimmter Grenzen unterbrochen werden (vgl. § 229 StPO), bevor sie von Neuem begonnen werden muss. Die §§ 228, 229 StPO schaffen einen Ausgleich zwischen den notwendigen Pausen in langen Prozessen und der Konzentrationsmaxime.
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