Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Subjektiver Tatbestand

Tatbestand, subjektiver (vor § 13 StGB)

Definition: Tatbestand, subjektiver (vor § 13 StGB)

22. Februar 2025

2 Kommentare

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Was versteht man unter dem „subjektiven Tatbestand“?

Zum subjektiven Tatbestand gehören jeweils die tatspezifischen intellektuellen und voluntativen Tatelemente.

Die subjektiven Tatbestandsmerkmale beziehen sich auf solche Umstände aus dem psychisch-seelischen Bereich und der Vorstellungswelt des Täters, welche die subjektive Tatseite des jeweiligen Delikts charakterisieren. Beispiele: Der „Vorsatz“ beim Vorsatzdelikt (vgl. § 15 StGB), Habgier beim Mord (§ 211 Abs. 2 StGB), die Zueignungsabsicht beim Diebstahl (§ 242 Abs. 1 StGB).
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