Definition: Tatbestand, subjektiver (vor § 13 StGB)
3. September 2025
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Was versteht man unter dem „subjektiven Tatbestand“?
Der subjektive Tatbestand bezieht sich auf die innere Einstellung und Gedankenwelt des Täters. Er umfasst mindestens den Vorsatz, also die Kenntnis der objektiven Tatbestandsmerkmale, und ggf. weitere deliktsspezifische Merkmale.

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