Definition: Sekundärpflicht (vor § 241 BGB)
18. Januar 2026
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Was versteht man im Schuldrecht unter einer „Sekundärpflicht“ (vor § 241 BGB)?
Die Sekundärpflicht ist die Leistungspflicht des Schuldners, die bei Verletzung einer Primärpflicht entsteht.
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