Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Unterlassen

Unterlassungsdelikte, echte (vor § 13 StGB)

Definition: Unterlassungsdelikte, echte (vor § 13 StGB)

4. Juni 2025

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Was versteht man unter einem „echten Unterlassungsdelikt“ ?

Ein echtes Unterlassungsdelikt ist eine Straftat, bei der (bereits) das vom Deliktstatbestand umschriebene Verhalten ein bestimmtes Unterlassen ist.

Daneben gibt es auch die unechten Unterlassungsdelikte. Das sind Straftaten, bei denen der Täter die Verwirklichung eines Tatbestands nicht verhindert, obgleich er iSv § 13 Abs. 1 eine entsprechende Sonderpflicht hat.
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Eine Besprechung von:
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