Definition: Unterlassungsdelikte, echte (vor § 13 StGB)
3. September 2025
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Was versteht man unter einem „echten Unterlassungsdelikt“ ?
Ein echtes Unterlassungsdelikt ist eine Straftat, bei der (bereits) das vom Deliktstatbestand umschriebene Verhalten ein bestimmtes Unterlassen ist.
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