Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Unterlassen

Unterlassungsdelikte, echte (vor § 13 StGB)

Definition: Unterlassungsdelikte, echte (vor § 13 StGB)

19. Juli 2025

4,6(3.442 mal geöffnet in Jurafuchs)


Was versteht man unter einem „echten Unterlassungsdelikt“ ?

Ein echtes Unterlassungsdelikt ist eine Straftat, bei der (bereits) das vom Deliktstatbestand umschriebene Verhalten ein bestimmtes Unterlassen ist.

Daneben gibt es auch die unechten Unterlassungsdelikte. Das sind Straftaten, bei denen der Täter die Verwirklichung eines Tatbestands nicht verhindert, obgleich er iSv § 13 Abs. 1 eine entsprechende Sonderpflicht hat.
Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen
Jurafuchs
Kostenlos registrieren und Strafrecht Allgemeiner Teil-Wissen in 5min testen
Löse 5 Sachverhalte wie diesen und teste mit Jurafuchs Dein Wissen zu Strafrecht Allgemeiner Teil
Du hast Dich bereits bei Jurafuchs registriert? Hier einloggen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen