Definition: Unterlassungsdelikte, echte (vor § 13 StGB)
19. Juli 2025
4,6 ★ (3.442 mal geöffnet in Jurafuchs)
Was versteht man unter einem „echten Unterlassungsdelikt“ ?
Ein echtes Unterlassungsdelikt ist eine Straftat, bei der (bereits) das vom Deliktstatbestand umschriebene Verhalten ein bestimmtes Unterlassen ist.
Dein digitaler Tutor für Jura

Kostenlos registrieren und Strafrecht Allgemeiner Teil-Wissen in 5min testen
Löse 5 Sachverhalte wie diesen und teste mit Jurafuchs Dein Wissen zu Strafrecht Allgemeiner Teil
Du hast Dich bereits bei Jurafuchs registriert? Hier einloggen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!