Definition: Verbrauchervertrag (§ 310 Abs. 3 BGB)
3. April 2025
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Definiere den Begriff „Verbrauchervertrag“ (§ 310 Abs. 3 BGB):
Ein Verbrauchervertrag ist ein Vertrag zwischen einem Verbraucher (§ 13 BGB) und einem Unternehmer (§ 14 BGB).
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