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Definition: Verbrauchervertrag (§ 310 Abs. 3 BGB)
20. Juni 2026
Definition
Definiere den Begriff „Verbrauchervertrag“ (§ 310 Abs. 3 BGB):
Ein Verbrauchervertrag ist ein Vertrag zwischen einem Verbraucher (§ 13 BGB) und einem Unternehmer (§ 14 BGB).
Der Verbrauchervertrag ist in § 310 Abs. 3 BGB legaldefiniert. Du musst die Definition also nicht auswendig lernen, sondern nur wissen, wo sie steht!
Fundstellen
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