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Definition: Äquivalenztheorie

23. Mai 2026

2 Kommentare


Wann ist eine Bedingung äquivalent kausal?

Äquivalent kausal ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in Form der Rechtsgutsverletzung entfiele. (sog. conditio-sine-qua-non Formel)

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

BEN

benjaminmeister

15.3.2025, 22:19:40

Die Aufgabe ist gelistet beim Schadenszusammenhang, definiert im Antworttext aber die Kausalität zwischen Handlung und Rechtsgutverletzung. Nach welcher Kausalität (haftungsbegründende oder haftungsausfüllende) gefragt wird, ist nur aus der Fragestellung außerdem nicht ersichtlich.

Nils

Nils

21.4.2025, 16:31:37

Die Kausalität von Haftungsbegündung im Tatbestand (zw.

Verletzungshandlung

und Rechts(guts)verletzung) und der Haftungsausfüllung auf Rechtsfolgenseite (zw. Rechts(guts)verletzung und Schaden) wird m.W.n. identischen Kriterien geprüft. Das dürfte keinen Unterschied machen.