Definition: Widerruf (§ 355 Abs. 1 S. 1 BGB)

21. November 2024

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Was versteht man unter dem „Widerruf“ eines Verbrauchervertrags (§ 355 Abs. 1 S. 1 BGB)?

Der Widerruf eines Verbrauchervertrages ist eine einseitige Erklärung des Verbrauchers, durch die sich der Verbraucher von dem zwischen ihm und dem Unternehmer geschlossenen Vertrag lösen kann.

Das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen ist eine Ausnahme von dem Grundsatz, wonach beide Parteien an ihren Vertrag gebunden sind (pacta sunt servanda).Achtung Verwechslungsgefahr: Vom Widerruf des Verbrauchervertrags sind der Widerruf eines schwebend unwirksamen Geschäfts (§§ 109, 178 BGB) und der Widerruf einer Willenserklärung (§ 130 Abs. 1 S. 2 BGB) strikt zu trennen!
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