ZR: Prozessrecht & Klausurtypen
Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht
Wiederholung / Definitionen
Drittwiderspruchsklage: Rechtsschutzbedürfnis (§ 771 ZPO)
Definition: Drittwiderspruchsklage: Rechtsschutzbedürfnis (§ 771 ZPO)
4. März 2026
4 Kommentare
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Damit eine Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) zulässig ist, muss unter anderem ein Rechtsschutzbedürfnis vorliegen. Wann ist dies der Fall?
Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Drittwiderspruchsklage besteht, wenn die Zwangsvollstreckung in den streitgegenständlichen Gegenstand schon begonnen hat und noch nicht beendet ist. Ferner darf es auch keinen einfacheren und billigeren Weg geben, um die Zwangsvollstreckung zu verhindern.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
KG6
9.2.2026, 12:43:50
Mir fehlt hier die Anmerkung,
dass auch ausnahmsweise auch schon vor Beginn der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein RSB für den Dritten bestehen kann, wenn der Titel auf Herausgabe der konkreten Sache - die im Eigentum des Dritten steht - gerichtet ist oder auch diese Sache der einzig pfändbare Gegenstand. Also auch (+) bei bereits "konkreter" Drohung der Zwangsvollstreckung.
