Definition: Definition: Vorteil beim Mitwirkungsverbot
Definiere den Begriff des „Vorteils“ im Zusammenhang mit den Mitwirkungsverboten (z.B. Art. 49 Abs. 1 S. 1 GO BY, Art, 20 Abs. 1 GO SN, Art. 22 Abs. 1 GO SH):
Ein Vorteil ist jede Verbesserung der rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen oder sonstigen Lage der betroffenen Person.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!