Kommunalrecht: 5 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 5 Definitionen zum Thema Kommunalrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Kommunalrecht

Diese Definitionen zum Thema Kommunalrecht wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Definition: Öffentliche Einrichtung der Gemeinde im Sinne des Kommunalrechts

Was ist eine „öffentliche Einrichtung“ im Sinne des Kommunalrechts (z.B. § 10 Abs. 2 S. 2 GemO BW, § 20 Abs. 1 GO HE, § 10 Abs. 2 GemO SN?

Geschäft der laufenden Verwaltung

Was versteht man unter einem „Geschäft der laufenden Verwaltung“ (z.B. § 24 Abs. 2 S. 3 GemO BW, § 38 Abs. 2 S. 3 KV MV, § 28 Abs. 4 S. 3 GemO SN)?

Definition: Vorteil beim Mitwirkungsverbot

Definiere den Begriff des „Vorteils“ im Zusammenhang mit den Mitwirkungsverboten (z.B. Art. 49 Abs. 1 S. 1 GO BY, Art, 20 Abs. 1 GO SN, Art. 22 Abs. 1 GO SH):

Öffentlichkeit der Sitzung

Definiere den Begriff der „Öffentlichkeit der Sitzung“:

Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG)

Definiere den Begriff „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“ (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG):

Kommunalrecht: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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