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Definition: Schuld

24. August 2026
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Definition

Definiere den Begriff der „Schuld“ nach dem normativen Schuldbegriff:

Schuld ist die persönliche Vorwerfbarkeit der tatbestandsmäßigen und rechtswidrigen Tat.

Damit wird deutlich, dass Schuld eine eigene, dritte Prüfungsstufe ist, die erst nach Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit geprüft wird und diese beiden Stufen voraussetzt. Das Gesetz sieht das schuldhafte Handeln als Regelfall. In der Klausur subsumierst du also nicht positiv unter diese Definition, sondern sprichst die gesetzlich normierten oder übergesetzlichen Ausnahmefälle an, sofern hierfür Anhaltspunkte im Sachverhalt gegeben sind (z.B. § 19 StGB oder § 35 StGB).

Fundstellen

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