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Definition: Schuld (vor § 12 StGB)
28. März 2026
7 Kommentare
Definiere den Begriff der „Schuld“:
Schuld ist der Inbegriff aller Voraussetzungen, die das Urteil begründen, der Täter habe für das von ihm begangene Unrecht in strafbarer Weise einzustehen, so dass ihm das Unrecht mit der Folge seiner Strafbarkeit persönlich zum Vorwurf gemacht werden kann.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
ST996
9.1.2026, 13:22:13
Ist das jemals Relevant im Gutachten?
Tim Gottschalk
9.1.2026, 13:29:55
Hallo @[ST996](332376), man wird diese Definition im Gutachten in aller Regel nicht hinschreiben müssen. Die Kenntnis, was Schuld ist, ist aber für das Gutachten relevant, um zu verstehen, was man in der Schuld prüft und warum. Liebe Grüße Tim - für das Jurafuchs-Team
tigan
3.3.2026, 15:39:26
Ich denke auch, dass eine solche Frage vielleicht mal in der mündlichen Prüfung (im Schwerpunkt und/oder Examen) dran kommen kann
