Definition: Schuld (vor § 12 StGB)

22. November 2024

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Definiere den Begriff der „Schuld“:

Schuld ist der Inbegriff aller Voraussetzungen, die das Urteil begründen, der Täter habe für das von ihm begangene Unrecht in strafbarer Weise einzustehen, so dass ihm das Unrecht mit der Folge seiner Strafbarkeit persönlich zum Vorwurf gemacht werden kann.

Dagegen ist der Begriff „Unrecht“ lediglich ein Teil des Schuldvorwurfs. Unrecht liegt vor, wenn der Täter sich in strafrechtlich erheblicher Weise rechtswidrig verhalten hat (Tatbestand und keine Rechtfertigungsgründe). Handelte er dabei aber nicht schuldhaft, so ist er dennoch nicht zu bestrafen.
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