Definition: Vollendung (vor § 13 StGB)

22. Februar 2025

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Wann ist eine Straftat „vollendet“?

Eine Straftat ist vollendet, wenn alle Merkmale des objektiven und subjektiven Deliktstatbestands verwirklicht sind.

Der Zeitpunkt der Vollendung ist an verschiedenen Stellen relevant. So scheidet ein Rücktritt nach der Vollendung des Tatbestands aus. Umstritten ist zudem, inwieweit eine Beteiligung an der Tat durch andere Täter oder Teilnehmer im Zeitraum zwischen Vollendung und Beendigung der Tat noch möglich ist.
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