Definition: Vollendung (vor § 13 StGB)

3. Januar 2026

3 Kommentare

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Wann ist eine Straftat „vollendet“?

Eine Straftat ist vollendet, wenn alle Merkmale des objektiven und subjektiven Deliktstatbestands verwirklicht sind.

Der Zeitpunkt der Vollendung ist an verschiedenen Stellen relevant. So scheidet ein Rücktritt nach der Vollendung des Tatbestands aus. Umstritten ist zudem, inwieweit eine Beteiligung an der Tat durch andere Täter oder Teilnehmer im Zeitraum zwischen Vollendung und Beendigung der Tat noch möglich ist.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

JAYT

JayT

14.5.2025, 15:38:29

Um bei den strafrechtlichen Begriffen der Vollendung und Beendigung nicht durcheinander zu geraten, kann eine Orientierung am juristischen VB (= Vollendung vor Beendigung) als Merkwort helfen. Damit muss man sich nicht mehr fragen was zuerst kommt. Hoffe es erweist sich als hilfreich.


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