Definition: Vollendung (vor § 13 StGB)
3. Januar 2026
3 Kommentare
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Wann ist eine Straftat „vollendet“?
Eine Straftat ist vollendet, wenn alle Merkmale des objektiven und subjektiven Deliktstatbestands verwirklicht sind.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
JayT
14.5.2025, 15:38:29
Um bei den strafrechtlichen Begriffen der Vollendung und Beendigung nicht durcheinander zu geraten, kann eine Orientierung am juristischen VB (= Vollendung vor Beendigung) als Merkwort helfen. Damit muss man sich nicht mehr fragen was zuerst kommt. Hoffe es erweist sich als hilfreich.
