Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 823 Abs. 1 BGB

Schutzzweck der Norm (§ 823 Abs. 1 BGB)

Definition: Schutzzweck der Norm (§ 823 Abs. 1 BGB)

17. April 2025

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Was besagt die Lehre vom Schutzzweck der Norm?

Die Lehre vom Schutzzweck der Norm besagt, dass die Zurechenbarkeit eines Schadens nur dann zu bejahen ist, wenn die Ersatzpflicht begründende Norm einen solchen Schaden verhindern will.

Um den Schutzzweck der jeweiligen Norm zu ermitteln musst du sie auslegen.
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