Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 823 Abs. 1 BGB

Haftungsausfüllende Kausalität

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Definition: Haftungsausfüllende Kausalität

24. März 2026


Was versteht man unter haftungsausfüllender Kausalität?

Die haftungsausfüllende Kausalität ist der Ursachenzusammenhang zwischen der Rechtsgutsverletzung und dem Schaden.

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