Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Erfolgsqualifizierter Versuch (vor § 23 StGB)
Definition: Erfolgsqualifizierter Versuch (vor § 23 StGB)
22. Februar 2025
1 Kommentar
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Was versteht man unter einem „erfolgsqualifizierten Versuch“?
Von einem erfolgsqualifizierten Versuch spricht man, wenn der Täter das vorsätzliche Grunddelikt lediglich versucht und hierbei die besondere Folge der Erfolgsqualifikation (zumindest) fahrlässig herbeiführt.
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