Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Versuch und Rücktritt

Erfolgsqualifizierter Versuch (vor § 23 StGB)

Definition: Erfolgsqualifizierter Versuch (vor § 23 StGB)

22. Februar 2025

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Was versteht man unter einem „erfolgsqualifizierten Versuch“?

Von einem erfolgsqualifizierten Versuch spricht man, wenn der Täter das vorsätzliche Grunddelikt lediglich versucht und hierbei die besondere Folge der Erfolgsqualifikation (zumindest) fahrlässig herbeiführt.

Beispiel: Der Täter der versucht sein Opfer mit einer Waffe zu bedrohen und die Handtasche zu entreißen (§ 249 Abs. 1 StGB), wobei sich fahrlässig ein Schuss löst, der zum Tod des Opfers führt (§ 251 StGB). Die Strafbarkeit des erfolgsqualifizierten Versuchs ist umstritten.Achtung Verwechslungsgefahr: In Abgrenzung zum erfolgsqualifizierten Versuch spricht man vom „Versuch der Erfolgsqualifikation“, wenn die zumindest billigend in Kauf genommene schwere Folge nicht eintritt.
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