Definition: Vertragsverhandlungen (§ 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB)
22. Februar 2025
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Definiere den Begriff „Vertragsverhandlungen“ (§ 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB):
Unter Vertragsverhandlungen versteht man den kommunikativen Austausch über den Abschluss eines Vertrages.
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